Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Personenstandsausführungsgesetz
AG-PStG Bbg§ 4 Übergangsvorschriften
(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32) bestehenden Standesamtsbezirke und gemeinsamen Standesamtsbezirke bestehen als Standesämter fort. Bei den in der Anlage genannten Standesämtern, deren Bezirk über ein Amt oder eine amtsfreie Gemeinde hinausgeht, gilt die Aufgabe als auf das Amt oder die amtsfreie Gemeinde übertragen, in dessen Verwaltungsbereich oder deren Gebiet das Standesamt seinen Sitz hat. Die Ämter und amtsfreien Gemeinden tragen die Kosten der Standesämter nach Satz 2 entsprechend dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahl, soweit sie nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen haben oder treffen. Für die Änderung, Aufhebung und Kündigung der Übertragung gilt das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg.
(2) Zweitbücher und Sicherungsregister, die nicht in elektronischer Form geführt werden, sind nach dem Jahresabschluss durch das Standesamt bis zum Ablauf der Fortführungsfristen weiter von der unteren Fachaufsichtsbehörde zu führen und aufzubewahren. Entsprechendes gilt für die in der Zeit vom 1. Januar 1876 bis zum 30. Juni 1938 angelegten standesamtlichen Nebenregister.
Anlage zu § 4 Absatz 1:
Standesamt
Sitz
zuständig für die standesamtlichen Aufgaben der amtsfreien Gemeinden und Ämter
Bad Liebenwerda
Bad Liebenwerda
Bad Liebenwerda, Röderland (Ortsteil Reichenhain)
Beelitz
Beelitz
Beelitz, Seddiner See
Beeskow
Beeskow
Beeskow, Friedland, Rietz-Neuendorf
Burg (Spreewald)
Burg (Spreewald)
Burg (Spreewald), Drebkau, Kolkwitz, Neuhausen/Spree
Eichwalde
Eichwalde
Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen
Elsterwerda
Elsterwerda
Elsterwerda, Röderland (mit Ausnahme des Ortsteiles Reichenhain), Schradenland
Falkensee
Falkensee
Dallgow-Döberitz, Falkensee, Schönwalde-Glien
Forst (Lausitz)/Döbern-Land
Forst (Lausitz)
Döbern-Land, Forst (Lausitz)
Glienicke/Nordbahn
Glienicke/Nordbahn
Glienicke/Nordbahn, Mühlenbecker Land
Guben
Guben
Guben, Schenkendöbern
Hennigsdorf
Hennigsdorf
Hennigsdorf, Oberkrämer
Hohen Neuendorf
Hohen Neuendorf
Birkenwerder, Hohen Neuendorf
Königs Wusterhausen
Königs Wusterhausen
Bestensee, Heidesee, Königs Wusterhausen, Wildau
Liebenwalde
Liebenwalde
Liebenwalde, Löwenberger Land
Lübbenau-Vetschau
Lübbenau/Spreewald
Lübbenau/Spreewald, Vetschau/Spreewald
Nauen
Nauen
Nauen, Wustermark
Neuenhagen bei Berlin
Neuenhagen bei Berlin
Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin
Premnitz
Premnitz
Milower Land (Ortsteile Bahnitz, Bützer, Jerchel, Milow, Möthlitz, Nitzahn), Premnitz
Rathenow
Rathenow
Milower Land (Ortsteile Großwudicke, Schmetzdorf, Vieritz, Zollchow), Rathenow
Seelow
Seelow
Seelow, Seelow-Land
Spremberg/Welzow
Spremberg
Spremberg, Welzow
Teltow
Teltow
Kleinmachnow, Teltow
Velten
Velten
Leegebruch, Velten“